Kampfkunst-Schule

Karlskron

Dojo-Ordnung

  1. jedes Mitglied ist verpflichtet mit dem Inventar der Schule pfleglich und sorgsam umzugehen
  2. die Umkleiden sowie der Sanitär-Bereich sind stets sauber zu hinterlassen
  3. im Trainingsraum (Dojo) ist Essen und Trinken untersagt
  4. während des Trainings ist den Anweisungen des Trainers immer Folge zu leisten
  5. gegenüber anderen Mitgliedern ist jedes Mitglied verpflichtet, sich respektvoll und höflich zu verhalten
  6. jedes Mitglied ist verpflichtet, die Schule nach außen hin ehrenvoll zu vertreten
  7. die Nutzung der Räumlichkeit sowie des Inventars ist nur in Anwesenheit und nach Anweisung des Trainers gestattet
  8. das Anbringen und Verteilen von Werbemitteln jeder Art ist durch das Management der Schule zu genehmigen
  9. Mitgliedern, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden (im Zweifelsfall kann eine Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), ist die Teilnahme am Training untersagt
  10. jeglicher Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen
  11. jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist in der gesamten Einrichtung und den dazu gehörenden Räumlichkeiten, sowie an Turnieren und Veranstaltungen verboten
  12. im Dojo und den gesamten dazu gehörenden Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot
  13. Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte sind bei Betreten des Dojo aus oder lautlos zu schalten
  14. das Mitbringen von Tieren jeglicher Art in die Räumlichkeiten der Schule ist verboten
  15. Fundgegenstände sind dem Trainer zu übergeben
  16. das Fotografieren und Filmen in den Räumlichkeiten ist ohne die Zustimmung des Schul-Managements untersagt


Kleiderordnung

  1. Die Räumlichkeiten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden
  2. Das Dojo darf nur barfuß oder mit rutschfesten Socken betreten werden
  3. Im Dojo ist ein traditioneller Karate-Gi (Karate-Anzug) mit Obi (Gürtel) zu tragen; beim Probetraining, Selbstverteidigungskursen ist normale Sportkleidung erlaubt
  4. im Nassbereich sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen
  5. bei Verlassen des Nassbereiches ist sicher zu stellen, dass alle Duschen abgestellt und dieser in ordentlichem Zustand hinterlassen wird
  6. die Umkleiden sind nur abgetrocknet zu betreten